Ausbildung für Berufskraftfahrer
Beschleunigte Grundqualifikation
Ausbildungsziel der Beschleunigten Grundqualifikation ist das Erlangen der Prüfziffer „95“ im Führerschein. Die Ausbildung beinhaltet 130 Theoriestunden sowie 10 Praxisstunden am LKW.
Voraussetzung zum Lehrgang: Mindestalter 18 Jahre
Modulare Weiterbildung
Für Ihren 95er Eintrag müssen Sie alle fünf Jahre Ihre fünf Module wiederholen.
Erste-Hilfe-Kurs
Für Ihren Führerschein müssen Sie einen Erste-Hilfe-Schein nachweisen.
Unterweisung nach Kap. 1.3 ADR
Die Schulung richtet sich an alle, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und keine ADR-Card benötigen.
Für folgende Personenkreise ist diese Schulung gedacht:
- Fahrzeugführer, die Gefahrgut < 1000 Punkte befördern
- Fahrzeugführer, die ausschließlich Gefahrgut in begrenzten Mengen (LQ) befördern
- Be- und Entladepersonal von Logistikunternehmen
- Personal der Beladungsplanung (Disponenten, etc.)
- Unternehmen, die Gefahrgut zur Beförderung anbieten
