Ausbildung für Berufskraftfahrer

Beschleunigte Grundqualifikation

Ausbildungsziel der Beschleunigten Grundqualifikation ist das Erlangen der Prüfziffer „95“ im Führerschein. Die Ausbildung beinhaltet 130 Theoriestunden sowie 10 Praxisstunden am LKW.


Voraussetzung zum Lehrgang: Mindestalter 18 Jahre

Modulare Weiterbildung

Für Ihren 95er Eintrag müssen Sie alle fünf Jahre Ihre fünf Module wiederholen.

Erste-Hilfe-Kurs

Für Ihren Führerschein müssen Sie einen Erste-Hilfe-Schein nachweisen. 

Unterweisung nach Kap. 1.3 ADR

Die Schulung richtet sich an alle, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und keine ADR-Card benötigen. 

Für folgende Personenkreise ist diese Schulung gedacht:

  • Fahrzeugführer, die Gefahrgut < 1000 Punkte befördern
  • Fahrzeugführer, die ausschließlich Gefahrgut in begrenzten Mengen (LQ) befördern
  • Be- und Entladepersonal von Logistikunternehmen
  • Personal der Beladungsplanung (Disponenten, etc.)
  • Unternehmen, die Gefahrgut zur Beförderung anbieten