Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Schulungen bei USfG | Utracik-Service für Gefahrgut
1. Geltungsbestimmungen
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Lehrgänge und Seminare bei USfG | Utracik-Service für Gefahrgut (im folgenden Veranstalter) ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zu Stande.
Mit Erteilung des Auftrages erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind für den Veranstalter nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch den Veranstalter anerkannt worden sind.
2. Teilnahmevoraussetzungen
An den angebotenen Schulungen kann grundsätzliche jede Person teilnehmen, die die entsprechenden Voraussetzungen, wie in den Schulungen beschrieben, erfüllt.
3. Anmeldungen
Eine Anmeldung hat grundsätzlich in schriftlicher Form zu erfolgen.
Je Teilnehmenden ist eine (1) separate Anmeldung zu einem Lehrgang erforderlich.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmeldende bereit, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren.
Der Schulungsvertrag gilt als geschlossen, sobald eine schriftliche Zusage des Veranstalters erfolgt ist.
4. Stornierungen
Stornierungen von bereits gebuchten Schulungen aus dem Schulungszentrum erfolgen bis zu 30 Tage vor der Schulung kostenfrei.
Eine Stornierung zwischen dem 29. bis 15. Tag vor Schulung, wird mit 50% des Schulungspreises und eine Stornierung ab 14 Tage vor Schulung bzw. bei Nichtteilnahme wird mit 100% des Schulungspreises in Rechnung gestellt.
Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend zurückvergütet.
Alternativ ist eine Anmeldung eines Ersatzteilnehmers möglich. Der Anmeldende ist dann jedoch nicht von der Zahlungspflicht befreit.
5. Absage von Schulungen
Der Veranstalter ist jederzeit dazu berechtigt, Schulungen im Falle zu geringer Teilnehmerzahlen oder bei anderen, unvorhergesehenen Umständen (z.B. Erkrankung Dozent) abzusagen.
In diesem Falle werden die bereits gemeldeten Teilnehmenden umgehend informiert und schon geleistete Zahlungen zurückerstattet.
Anspruch auf Durchführung der Schulung durch den Anmeldenden besteht nicht.
Kann eine Schulung in absehbarer Zeit erneut durchgeführt werden, stimmt der Lehrgangsveranstalter neue Termine mit den Anmeldenden ab. Stimmen beide Parteien einem neuen Termin zu, so werden bereits bezahlte Kursgebühren mit verrechnet.
Ein Anspruch auf Erstattung hat der Anmeldende dann nicht mehr.
6. Schulungsunterlagen
Der Veranstalter übergibt zu jedem Kurs entsprechende Kursunterlagen, die in den persönlichen Besitz des Teilnehmenden übergehen.
Die Unterlagen dürfen nur für persönliche Zwecke weiterverwendet werden.
Eine anderweitige Nutzung, insbesondere das Vervielfältigen der Unterlagen (auch nur Auszugsweise), bedarf grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
7. Prüfungen/Teilnahmezertifikate
Im Rahmen der prüfungspflichtigen Kurse für ADR-Fahrer, wird am Ende eines jeden Kurses ein schriftlicher Leistungsnachweis durch die zuständige IHK verlangt. Die Prüfungsdurchführung obliegt dem Verantwortlichen der IHK.
Nach erfolgreicher Prüfung wird die neue ADR-Card durch die zuständige IHK an den jeweiligen Teilnehmenden persönlich versendet. Der Veranstalter hat hierauf keinen Einfluss.
Schulungen im Bereich Luftverkehr schließen ebenfalls mit einem schriftlichen Leistungsnachweis in dem jeweiligen Tätigkeitsmodul ab. Verantwortlich hierfür ist der Schulungsveranstalter.
Bei nicht prüfungspflichtigen Kursen erhält jeder Teilnehmende ein entsprechendes Teilnahmezertifikat des Veranstalters.
8. Zahlungen und Prüfungsgebühren
Eine Teilnahme an einem Lehrgang ist erst dann gestattet, wenn die zu entrichtende Gebühr bis zu Lehrgangsbeginn in vollem Umfang entrichtet wurde. Andere Zahlungsziele bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen Anmeldenden und dem Veranstalter.
In allen Lehrgängen, mit Ausnahme der Lehrgänge zum Gefahrgutbeauftragten, sind die Prüfungsgebühren bereits enthalten.
9. Datenschutz
Im Zuge der Anmeldung werden personenbezogene Daten des Teilnehmenden erhoben und zum Zwecke der internen Verarbeitung gespeichert.
Der Veranstalter verpflichtet sich, diese Daten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der ADR-Fahrer Ausbildung und der Gefahrgutbeauftragten Ausbildung an die jeweils zuständige IHK übermittelt werden müssen, werden separat per Formular durch die Teilnehmenden bestätigt.
Erfolgt keine Einwilligung, so muss der Teilnehmende persönlich den Kontakt mit der zuständigen IHK aufnehmen und dies begründen.
10. Schlussbestimmung
Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Schriftform bedeutet dabei per Brief, per Fax oder in elektronischer Form.
Soweit dieser Vertrag keine Regelungen enthält, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das für den Sitz des Veranstalters zuständige Gericht.
USfG Utracik – Service für Gefahrgut Schulungszentrum Gefahrgut
Fuhrmannsweg 5 Lindenthaler Hauptstraße 145
48369 Saerbeck 04158 Leipzig